Den aktuellen Ferienplan der Stadt Ebersbach zum Ausdrucken finden Sie unten zum Download..

Wichtiger Hinweis:

Die ausgewiesenen Schulzeiten sind rechtlich verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler.
Eine Verlängerung der Ferienzeiten ist grundsätzlich nicht möglich.
Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich.
Dieser soll spätestens drei Wochen vor dem Beurlaubungstermin bei der Schulleitung vorliegen.

gez.  Hirsmüllerl, Geschäftsführender Schulleiter

Quelle: http://www.ebersbach.de/