Liebe Schülerinnen und Schüler der Klassen 10, liebe Eltern,

im Laufe der letzten Tage kamen weitere Informationen zur Prüfung in diesem Schuljahr, die ich euch und Ihnen heute weitergeben möchte.
Wahlmöglichkeiten:


Wie bereits bekannt, entfällt die fächerübergreifende Kompetenzprüfung.
Die Schülerinnen und Schüler sollen dadurch jedoch keinen Nachteil im Hinblick auf das Ergebnis der Realschulabschlussprüfung haben. Daher wurde eine Möglichkeit geschaffen, wie der Wegfall der Note für die fächerübergreifende Kompetenzprüfung kompensiert werden soll. Die Schülerinnen und Schüler wählen spätestens am zweiten Unterrichtstag nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung (Dienstag, 7. Juli 2020) ein Fach oder einen Fächerverbund, der als Ersatz für die fächerübergreifende Prüfung
o bei der Berechnung des Durchschnitts aus den Noten aller maßgebenden Fächer und Fächerverbünden doppelt gewichtet wird
und
o in die Berechnung des Durchschnitts aus den Noten der Kernfächer einfließt.
Es kann jedes maßgebende Fach oder jeder maßgebende Fächerverbund gewählt werden, auch ein Kernfach.

Dann ist seit gestern bekannt, dass es auch inhaltliche Änderungen bei den schriftlichen Prüfungen geben wird.
Die Prüfungszeiten der einzelnen Fächer ändern sich nicht, jedoch wird in Mathematik und Englisch der zu bearbeitende Aufgabenumfang reduziert.

In Mathematik sind wie bisher ein Pflicht- und ein Wahlbereich zu bearbeiten. Von den zwei Wahlaufgaben sind dann zwei Teilaufgaben a) verpflichtend, von den beiden Teilaufgaben b) jedoch nur eine. Werden zwei b)-Teile bearbeitet, so wird nur die beste Lösung gewertet. Die Bewertungsskala wird entsprechend angepasst.


In Englisch bearbeiten die Schülerinnen und Schüler entweder aus dem Aufgabenteil C die Aufgabe C1 oder aus dem Aufgabenteil D die Aufgabe D1. Die Aufgabenteile C2 und D2 sind verpflichtend von allen zu bearbeiten. Auch hier werden die Bewertungsschlüssel angepasst.
In Deutsch bleibt es wie bisher bei vier gestellten Aufgaben, von denen eine zu bearbeiten ist. Hier ist keine weitere Modifizierung mehr möglich.

In NWA und den Wahlpflichtfächern ist nach der geltenden Prüfungsordnung eine fachinterne Prüfung vorgesehen. Da aufgrund der aktuellen Lage nicht alle Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit hatten, diese abzulegen, hat man auch hier eine Wahlmöglichkeit eröffnet. Für bereits abgelegte FIBs gilt die Wertung mit einem Drittel zur Endnote wie vorgesehen. Wer noch keine FIB abgelegt hat, dies aber noch tun möchte, kann sich an seine Fachlehrkraft wenden und mit dieser klären, wann und in welchem Rahmen diese Leistung zu erbringen ist. Wird sie dann in vollem Umfang abgelegt, so zählt sie wie vorher genannt. Bei Schülerinnen und Schülern, die keine FIB abgelegt haben oder noch ablegen werden, zählt die Jahresleistung als Endnote. Ich bitte alle Schülerinnen und Schüler, die diese Möglichkeit wahrnehmen möchten, sich noch vor den Pfingstferien mit dem entsprechenden Lehrer bzw. der entsprechenden Lehrerin in Verbindung zu setzen.

Wie in den vergangenen Jahren wird nach Bekanntgabe der Noten der schriftlichen Prüfung und den Endnoten aller übrigen Fächer zur Vorbereitung auf die optiomale mündliche Prüfung freiwilliger Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch angeboten werden. Am selben Tag, an dem das doppelt zu gewichtende Fach anzugeben ist, muss auch die Wahl für die mündliche Prüfung stattfinden. Die mündlichen Prüfungen finden dann ab 20. Juli 2020 statt. Da das Kultusministerium in diesem Jahr von einem Fremdprüfer-Prinzip Abstand genommen hat, wird die Prüfungskommission sich aus dem Fachlehrer und einer weiteren Lehrkraft anstatt wie sonst üblich aus drei Lehrkräften zusammengesetzt. Der Umfang der mündlichen Prüfung und die Möglichkeit zur Vorbereitung einer Aufgabe bleiben erhalten.
Ich wünsche euch für die letzten Tage vor der schriftlichen Prüfung noch alles Gute, bereitet euch weiterhin gründlich vor und für die Prüfung dann schon heute viel Erfolg.

Mit den besten Grüßen
RRin G. Mak-Troche

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